Fabio Calo zur Vorratsdatenspeicherung

27. März 2015

Ein Minister der SPD, ist mir gleich zu Beginn seiner Amtszeit positiv aufgefallen: Heiko Maas.

Gegen den Protest der Union verkündete der frisch gebackene Justizminister im Januar 2014, kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, bevor das Urteil des Europäischen Gerichtshofes Klarheit geschaffen habe. Im April 2014 urteilten die Richter des EuGH, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beinhalte „einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte und Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“. Eine neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde nach diesem Urteil nicht vorgelegt. Eine wichtige Entscheidung, in einer Zeit, in der Regierungen und Geheimdienste nach immer neuen Befugnissen rufen, um die Bürger auszuspähen, entscheidet der Europäische Gerichtshof, dass die Grundrechte wichtiger sind als die vermeintliche Sicherheit die durch eine Vorratsdatenspeicherung erreicht werden würde. Nach dem Urteil erarbeitete Heiko Maas‘ Justizministerium konsequenterweise kein Gesetz zur VDS, für mich die einzig logische Konsequenz aus dem Urteil. Die Union tobte, man hatte sich wohl schon zu sehr darauf gefreut sich mit der Vorratsdatenspeicherung als Law-and-Order-Partei zu präsentieren. Ich frage mich ob sie auch so vehement auf der VDS bestanden hätten, wenn nicht der EuGH, sondern das Bundesverfassungsgericht die Richtlinie gekippt hätte. Doch nun prescht Sigmar Gabriel (mal wieder) im Alleingang vor: Er will die Vorratsdatenspeicherung, dabei düpiert er nicht nur den Justizminister, sondern er versucht (mal wieder) der SPD eine Linie in einem innerparteilich hochumstrittenen Thema vorzugeben, ohne den dazu nötigen innerparteilichen Diskurs. Richtig ist: die SPD hat sich auf dem Parteitag 2011 mit einer einigermaßen knappen Mehrheit von 60 Prozent für die VDS ausgesprochen. Richtig ist auch: im Koalitionsvertrag haben wir die VDS mit der Union vereinbart. Aber man darf nicht vergessen: Die Entscheidungsgrundlage hat sich seit dem Urteil des EuGH grundlegend geändert. Der Europäische Gerichtshof hat der Richtlinie bescheinigt, gegen die Grundrechte zu verstoßen. Mit diesem Urteil muss die Meinungsbildung zur VDS an der Basis neu beginnen, der alte Beschluss von 2011 kann nicht mehr unsere Entscheidungsgrundlage bei diesem hochumstrittenen Thema sein. Und im Koalitionsvertrag wurde lediglich die Umsetzung der EU-Richtlinie vereinbart, die EU-Richtlinie wurde gekippt und eine neue Richtlinie gibt es nicht. Somit entfällt die Grundlage für diese Vereinbarung. Ich bin gegen die Vorratsdatenspeicherung. Wir sollten uns nicht der Illusion hingeben, dass wir durch immer mehr Überwachung Terroranschläge verhindern können. Und selbst wenn sich die Sicherheit tatsächlich ein bisschen erhöht, es würde für mich nicht die Ausweitung der Überwachung der Bürger, und damit einen Einschnitt in die Grundrechte rechtfertigen. Ich bin der Meinung, dass die Stimmung an der Basis ähnlich ist und eine Mehrheit der GenossInnen meinen Standpunkt teilt. Deshalb finde ich, dass ein Parteitag die Position der SPD zur VDS neu bestimmen muss. Wir sollten dafür keine Auseinandersetzung mit der Union scheuen, die Grundrechte stehen für mich nämlich auch über dem Koalitionsfrieden.